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Die von zweigeschossigen Reihenhäusern geprägte Wohnsiedlung Westhausen entstand Ende der 1920er Jahre als letztes großes Projekt des „Neuen Frankfurt“. Von den ursprünglich gut 500 Kleinstwohnungen der Nassauischen Heimstätte gehören nur noch wenige zum Bestand. Die anderen werden als Eigenheime von ehemaligen Mieterinnen und Mietern der NHW sowie neuen Eigentümern bewohnt.

 

Baujahr 1929/30 und 1930/32
Modernisierungk.A.
Wohnungen1.116,  davon heute noch wenige
im Bestand der NHW
Bewohnergesamt rd. 2.500
BauweiseStandardisierte Kleinstwohnungen mit 2,5
und 3,5 Zimmern in zweigeschossigen
Reihenhäusern zu Riegeln von je sieben
Gebäuden zusammengefasst. Im zweiten Bauabschnitt
Geschosswohnungen als Laubenganghäuser ausgeführt.
BesonderheitWesthausen gilt als letztes großes Projekt des von Ernst
May aufgelegten Stadtplanungsprogramms ‚Neues Frankfurt‘.
Die Siedlung ist heute als Kulturdenkmal geschützt.

 

Mit dem unter Stadtbaurat Ernst May realisierten Wohnungsbauprogramm „Neues Frankfurt“ wurde in den 1920er Jahren dringend benötigter Wohnraum für die wachsende Stadt geschaffen. Im Stadtteil Praunheim entstand zwischen 1929 und 1932 die Siedlung Westhausen mit rund 1.100 standardisierten Kleinstwohnungen, der Großteil davon in zweigeschossigen Reihenhäusern sowie einigen mehrgeschossigen Laubenganghäusern. Jeweils sieben teils in Ziegel- teils in Plattenbauweise ausgeführte Reihenhäuser bilden einen der streng symmetrisch nach Südwesten ausgerichteten  Gebäuderiegel. Die beiden Reihenhausetagen mit einer Grundfläche von rund 40 Quadratmetern wurden in der Regel von zwei Mietparteien bewohnt – heute sind sie mehrheitlich zu einer Wohneinheit zusammengelegt. Sämtliche Wohnungen waren bei Erstbezug mit einer platzsparenden ‚Frankfurter Küche‘ nach den Entwürfen von Margarete Schütte-Lihotzky ausgestattet.

Ruhiges Wohnen im Grünen

Die Beschränkung des Autoverkehrs auf wenige Erschließungsstraßen sorgt für kinderfreundliche und ruhige Wohnbedingungen. Mietergärten, zunächst zur Selbstversorgung gedacht, waren von Anfang an Bestandteil der großzügig angelegten Freiflächen. Während sich der Garten der Erdgeschossbewohner direkt an die Terrasse auf der Häuserrückseite anschloss, hatten die Bewohner der oberen Etage ihren Garten jenseits der Fußwege zur Vorderseite hin. Von den in anderen Ernst-May-Siedlungen üblichen Gemeinschaftsanlagen wurde in Westhausen nur ein zentrales Waschhaus umgesetzt. Heute gilt der hoch aufragende Ziegelschornstein als Wahrzeichen der seit den 1980er unter Denkmalschutz stehenden Siedlung.